Abstract
Im Rahmen der rechtlichen und ethischen Voraussetzungen und Verfahren der Anwendung von Zwang in der Psychiatrie wird die Perspektive der Abwendung, also die Prävention zur Vermeidung von Zwang beleuchtet. Zwang ist ausschließlich bei Selbstbestimmungsunfähigkeit und unmittelbarer konkreter Lebensgefährdung zulässig. Praktische Schwierigkeiten bei der Feststellung dieser Kriterien werden kasuistisch illustriert. Verfahren zur Vermeidung von Zwang (Vorausverfügungen, vertrauensbildende Maßnahmen, Erkennung von Kontexteinflüssen, Sensibilisierung gegenüber Zwang) zielen ebenso wie die Präzisierung von Indikation und Kontrolle der Anwendung von Zwang und ein Einstellungswandel hin zur Entscheidungsassistenz darauf, die Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes des psychisch Kranken zu stärken – und damit den Konflikt des Psychiaters zwischen Fürsorgepflicht und Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten in ein faires Gleichgewicht zu bringen.
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