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Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Begutachtung nach Aktenlage. FORENSISCHE PSYCHIATRIE PSYCHOLOGIE KRIMINOLOGIE 2022. [DOI: 10.1007/s11757-022-00707-x] [Citation(s) in RCA: 1] [Impact Index Per Article: 0.5] [Reference Citation Analysis] [Abstract] [Track Full Text] [Subscribe] [Scholar Register] [Indexed: 10/18/2022]
Abstract
ZusammenfassungLehnt ein Proband die Mitwirkung an der Begutachtung ab, stellt sich die Frage, ob ein Aktengutachten erstellt werden soll. Die vorliegende Arbeit skizziert Grenzen der Begutachtung nach Aktenlage, aber auch mögliche Arbeitsgrundlagen und das praktische Vorgehen bei der Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtung. Da sich in Deutschland die Möglichkeit ergibt, Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung in das abschließende Gutachten einfließen zu lassen, wird dafür plädiert, schriftliche Aussagen zur Schuldfähigkeit als vorläufig zu bezeichnen und bis zum Abschluss der Beweisaufnahme im Rahmen der Hauptverhandlung mit diagnostischen- und Sachverhaltshypothesen zu arbeiten.
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